Bescheinigungen mit spezifischer Prüfung sind die Abnahmeprüfzeugnisse 3.1.B, 3.1.C oder 3.2. Unter spezifischer Prüfung versteht man Prüfungen an dem Lieferteil bzw. der Lieferung selber.
Die wichtigsten drucktragende Teile sind die Teile, welche die drucktragende Wand bilden und die Teile, die wesentlich für die Integrität des Druckgeräts sind z. B. Mäntel, Böden, Hauptflansche oder Rohrplatten.
(siehe hierzu Leitlinien 7/5 und 7/6).