Ein Ersatzsicherheitsventil muss selbstverständlich für die entsprechende Anwendung geeignet sein. Aus der dazugehörigen Dokumentation der Anlage müssten die Daten ermittelt werden können (Ansprechdruck, Ausblaseleistung, usw.).
Neue Ventile müssen den Anforderungen der DGRL entsprechen (Kat. IV) und sind über den Fachhandel zu beziehen.
Nach erneuter Inbetriebnahme der Anlage ist normalerweise eine Prüfung nach § 14 BetrSichV erforderlich.