Eine Gasfernleitung DN 80 mit 6 bar
Betriebsdruck wird vom Planungsbüro in Kat.I der DGR eingestuft und könnte somit vom Rohrleitungsbetrieb bei entsprechender Modul A Zulassung ohne Prüfung durch eine benannte Stelle nach AD 2000 HP 100R errichtet werden.
Gemäß DVGW G 462/II ist aber eine DVGW Zulassung und eine Sachverständigenabnahme bei Gasleitungen mit 6 bar erforderlich.
Welches Regelwerk ist verbindlich?
Kann der Rohrleitungsbetrieb der Vorgabe des Planers/AG einfach folgen?