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#383 - June 14, 2002 Pflichten des Herstellers eines Druckgerätes für eine Baugruppe
Anonym
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Fallbeispiel: "Hersteller 1" stellt ein Druckgerät her und liefert dieses an "Hersteller 2". "Herrsteller 2" baut dieses Druckgerät in ein anderes (wahrscheinlich Kategorie 3-4) zu einer Baugruppe zusammen.

Welche Pflichten hat "Hersteller 1", wenn
das gelieferte Druckgerät unter gute Ingenieurspraxis fällt?
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#384 - June 14, 2002 Re: Pflichten des Herstellers eines Druckgerätes für eine Baugruppe
rst Offline
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Normalerweise darf Hersteller 2 in seine Baugruppe (Kat3) nur Druckgeräte mit mind. Kat3 einbauen !
Bitte konkretes Beispiel !
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#385 - September 30, 2002 Re: Pflichten des Herstellers eines Druckgerätes für eine Baugruppe
Anonym
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Hersteller 1 muss eine Benutzungsanleitung beifügen und die gute Ingenieurpraxis einhalten. Ansonsten muss er ggf. alles erfüllen, was Hersteller 2 im Rahmen der Bestellung von ihm zusätzlich gefordert hat.

Anmerkung: Eine Baugruppe kann sehr wohl aus Druckgeräten unterschiedlicher Kategorien bestehen.
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#386 - March 20, 2003 Re: Pflichten des Herstellers eines Druckgerätes für eine Baugruppe
Kusi Offline
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Was ist aber, wenn das Druckgerät, was in die Baugruppe eingebaut werden soll, nun "höherkategorisiert" ist ? Konkret: Was gilt dann für die Baugruppe, wenn das Druckgerät für Kategorie II eingestuft wurde, aber die Baugruppe sonst nur I wäre ?
Oder noch tiefer: Was gilt für die Baugruppe (normal I), wenn ein hochwertiges Gerät, welches auch für brennbare Stoffe zugelassen wäre (dafür Kat. IV erfüllt) aber nur für Kat. II (unbrennbare Stoffe) benutzt wird ?
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#387 - May 30, 2006 Re: Pflichten des Herstellers eines Druckgerätes für eine Baugruppe
Anonym
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klarer Fall von überdimensioniert und Geld verbrannt.
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