Was ist aber, wenn das Druckgerät, was in die Baugruppe eingebaut werden soll, nun "höherkategorisiert" ist ? Konkret: Was gilt dann für die Baugruppe, wenn das Druckgerät für Kategorie II eingestuft wurde, aber die Baugruppe sonst nur I wäre ?
Oder noch tiefer: Was gilt für die Baugruppe (normal I), wenn ein hochwertiges Gerät, welches auch für brennbare Stoffe zugelassen wäre (dafür Kat. IV erfüllt) aber nur für Kat. II (unbrennbare Stoffe) benutzt wird ?