Hersteller 1 muss eine Benutzungsanleitung beifügen und die gute Ingenieurpraxis einhalten. Ansonsten muss er ggf. alles erfüllen, was Hersteller 2 im Rahmen der Bestellung von ihm zusätzlich gefordert hat.
Anmerkung: Eine Baugruppe kann sehr wohl aus Druckgeräten unterschiedlicher Kategorien bestehen.