Welche Voraussetzungen muß eine Firma erfüllen, wenn sie an vorhandenen Druckgeräten(Druckbehälter/Rohrleitungen)Reparaturarbeiten erledigen soll?
Es handelt sich hierbei um Druckgeräte einer Altanlage, die zum Teil nach alten Regelwerken aber auch nach DGRL+AD2000 gefertigt worden sind.
Jetzt ist vor Ort in der Anlage eine Firma ansässig, die im Bedarfsfall diese Druckgeräte reparieren muss, obwohl sie nicht von ihr gefertigt wurden!
Wie sieht es mit der Zulassung HP0 aus, die vom AD2000 doch bis jetzt noch verlangt wird?
Muss diese Firma eine HP0 Zulassung besitzen oder reichen ganz normale Abnahmen nach DIN EN 287?