Der Tausch eine Behältermantel ist schon eine "größere Sache" die mit der ZÜS abgesprochen werden sollte. Ich denke, falls keine neue Risiken entstehen, kann man dies als Reparatur durchziehen. Eine erneute Prüfung vor der erneuten Inbetriebnahme durch die ZÜS ist auf jeden fall erforderlich. Umfang der entsprechenden Maßnahmen (erneute Berechnung, zerstörungsfreie Prüfungen usw. sollten mit der ZÜS abgesprochen werden.
Die vorhandenen technischen Unterlagen sollten auf jeden Fall bei den Unterlagen bleiben, da ja andere Teile (Rohrbündel) erhalten bleiben. Die Historie des Behälters muss Rückverfolgbar bleiben.
Eine erneute sicherheitstechnische Berwertung für die Fristenermittlung für weiderkehrenden Prüfungen wird erforderlich sein.