Gerade das Modul G ist in der Kategorie IV ein entscheidender Punkt in Bezug auf das Konformitätsbewertungsverfahren, da es anzuwenden ist bei einer Einzelfertigung ohne QS-System.
Damit ist gemeint, dass der Hersteller kein eigenes QS-System besitzen muß, er übergibt die Kontrolle und Überprüfung der benannten Stelle(TÜV).
Jedoch sind gewisse personelle Voraussetzungen zur Herstellung von Druckgeräten nach DGRL zu erfüllen.
Schweißarbeiten an Druckgeräten der Kategorien II bis IV dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die für die jeweilige Aufgabe geeignet sind und gültige Zertifikate besitzen. Näheres findest du in der EN 729 Schweißtechnische Qualitätsanforderungen. Im großen und ganzen sind es aber die bestehenden Prüfungen, die schon seit Jahren durchgeführt werden.