Frage: Ist eine Verlängerung eines nach Druckbehälter-VO gefertigten Behälters, die eine Volumenänderung von 34 m³ auf 40 m³ bewirkt, eine erhebliche Änderung?
Wer übernimmt die Verantwortung für die Bauteile des ursprünglichen Bauteile des Apprates bei Umbau durch eine andere Firma als den ursprünglichen Hersteller?