Ja.
Bei Modul H1 sind ausschließlich zusätzliche Anforderungen festgelegt, d. h. es werden auch keine Anforderungen von Modul H ausgeschlossen wie z. B. Entwurf, Prüfung der Entwicklungsergebnisse.
Im Prüfbericht im Rahmen der Zulassung Ihres QS-Systems sowie im (nicht zwingend geforderten Zertifikat) sollten Sie darauf bestehen, dass Modul H mit aufgeführt wird.