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#405 - January 21, 2003 Wie ist eine Baugruppe bzw. Anlage defiiniert?
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Die Druckgeräterichtlinie spricht einmal von einer Baugruppe und andererseit von Anlagen. Wo liegen die Grenzen bzw. welche Kriterien spielen für die jeweilige Definition eine Rolle?
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#406 - January 25, 2003 Re: Wie ist eine Baugruppe bzw. Anlage defiiniert?
Anonym
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Der Begriff Baugruppe ist in der Leitlinie 3/8 definiert. Danach bilden einzele Druckgeräte eine Baugruppe, wenn
1. sie zusammenhängend sind, d.h. miteinander verbunden uns so ausgelegt sind, dass sie untereinander kompatibel sind, und
2. sie funktional sind, d.h. dass sie zusammen bestimmte Gesamtziele erfüllen und in Betrieb genommen werden könnten und
3. sie eine Einheit bilden, d.h. dass alle Teile vorhanden sind, die für das Funktionieren und die Sicherheit der Baugruppe erforderlich sind, und
4. sie von einem Hersteller zusammengebaut werden, der bestimmt hat, dass die bestehende Baugruppe in Verkehr gebracht wird und er die Baugruppe einer Gesamtbewertung der Konformität unterziehen wird. Dabei ist es nicht relevant, ob die Fertigstellung der Baugruppe in der Werkstatt des Herstellers oder durch den Hersteller vor Ort beim Betreiber der Baugruppe erfolgt.

Man spricht von einer Anlage, wenn das Druckgerät oder die Baugruppe auf dem Gelände des Betreibers unter der Verantwortung des Betreibers zusammengebaut wird. Diese Druckgeräte bzw. Baugruppen fallen dann nicht unter die Druckgeräterichtlinie und müssen den Anforderungen des § 12 Abs. 2 der BetrSichV entsprechen.
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