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#40 - October 04, 2002 erhebliche Änderungen an Druckgeräten (Leilinie1/3 Antw.3)
G. Beckmann Offline
Junior-Mitglied
Registriert: October 04, 2002
Beiträge: 1
Ort: Leverkusen
Frage: Ist eine Verlängerung eines nach Druckbehälter-VO gefertigten Behälters, die eine Volumenänderung von 34 m³ auf 40 m³ bewirkt, eine erhebliche Änderung?
Wer übernimmt die Verantwortung für die Bauteile des ursprünglichen Bauteile des Apprates bei Umbau durch eine andere Firma als den ursprünglichen Hersteller?
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#41 - October 15, 2002 Re: erhebliche Änderungen an Druckgeräten (Leilinie1/3 Antw.3)
A.Küppers Offline
Junior-Mitglied
Registriert: January 23, 2002
Beiträge: 4
Eine Verlängerung eines Behälters (größeres Gefahrenpotential) ggf. mit einer zusätzlichen Langnaht erfordert m.E. eine erneute Sicherheitsbetrachtung. Wenn der Behälter in Deutschland aufgestellt ist, sind auch die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten. Demnach wäre dies m. E. eine "wesentliche Veränderung" im Sinne der BetrSichV und somit müßte der neue veränderte Behälter den Bestimmungen der Druckgeräteverordnung entsprechen (Neubewertung mit CE-Zeichen).
Die Verantwortung für den geamten Behälter trägt der Hersteller, der die Umbaumaßnahme durchführt.
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