Eine Verlängerung eines Behälters (größeres Gefahrenpotential) ggf. mit einer zusätzlichen Langnaht erfordert m.E. eine erneute Sicherheitsbetrachtung. Wenn der Behälter in Deutschland aufgestellt ist, sind auch die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten. Demnach wäre dies m. E. eine "wesentliche Veränderung" im Sinne der BetrSichV und somit müßte der neue veränderte Behälter den Bestimmungen der Druckgeräteverordnung entsprechen (Neubewertung mit CE-Zeichen).
Die Verantwortung für den geamten Behälter trägt der Hersteller, der die Umbaumaßnahme durchführt.