Wer sollte Sie zu einem Regelwerk heranziehen. Sie als Hersteller entscheiden in eigener Verantwortung, wie Sie die gute Ingenieurpraxis auslegen und verantworten können. Auch entscheiden Sie mit "Ingenieurverstand", welche Prüfungen Sie durchführen wollen.
Der Hersteller ist nicht verpflichtet, die Anforderungen des Anhang I der DGRL zu erfüllen.