Grundsätzlich ist der Hersteller (oder sein in der Gemeinschaft niedergelaseener Bevollmächtigter) verpflichtet, eine EG-Konformitätserklärung auszustellen. Als Hersteller gilt eine natürliche Person oder juristische Person, die für den Entwurf und die Herstellung des Produktes verantwortlich ist. Das gilt auch für jemanden, der Fertigerzeugnisse zusammenbaut, verpackt, verarbeitet oder etikettiert, um sie in seinem Namen in Verkehr zu bringen. Nützliche Informationen hierzu finden sich im "blue guide":
http://europa.eu.int/comm/enterprise/newapproach/newapproach.htm