Nach AD Merkblatt B1 Zylinder- und Kugelschalen unter innerem Überdruck § 6.1 ist die kleinste Wanddicke nahtloser, geschweißter oder hartgelöteter Rohre mit 2 mm festgelegt.
Folgender Fall tritt auf:
Bei einem Rohr mit einem Außendurchmesser von 33,7mm (2 barg/ 250°C/ St35.8) + Vorgabe 3 mm Korrosionszuschlag ergibt nach AD Merkblatt B1 eine mindest. Wanddicke von 3,54 mm gwählt wurde 3,6 mm (S= 1,5 K =165 n/mm² c1 = 0,5 mm c2=3mm v =0,85).
Also eine (stink-) normale Wanddickenberechnung nach AD B1…
Jetzt wurde mir mitgeteilt das diese Berechnung bei 3 mm Korrosionszuschlag nicht richtig wäre; da im worste case 3 mm korrodieren und somit nur noch eine Wanddicke von 0,6 mm vorhanden sein würde und dies dann die 2 mm Mindestwandstärke unterschreiten würde.
Verschiedene Berechnungsprogramme bestätigten meine erste (obige) Berechnung.
Problem ist meines Erachtens, dass in der AD nicht wirklich definiert ist wann die kleinste Wanddicke zu betrachten ist (im korrodierten Zustand(?); bei der Fertigung (?)). Bei ASME ist dies klar definiert: mindest. 2 mm im korrodierten Zustand.
Den Einwand kann ich durchaus verstehen jedoch glaube ich das hier eine klare Regelung in der AD fehlt….Nach dem oben genannten Einwand dürfte es nach AD jedoch auch keine Rohre aus ferritischen Stählen mit einer WD <3 mm geben (Abnutzungszuschlag = 1mm).
Da mir das Thema auf den Nägeln brennt freue ich mich über jeden hilfreichen Beitrag.