Druckgasflaschen sind ortsbewegliche Druckbehälter die zum wiederholten Befüllen von unter Druck stehenden Gasen vorgesehen, z. B. für Sauerstoff, Acetylen, Wasserstoff, Druckluft für unterschiedliche Anwendungsgebiete wie z. B. Schweißtechnik und Medizin. Diese Druckgefäße fallen unter dem Transportrecht. Die Beschaffungsanforderungen sind in der europäischen TPED 1999/36/EG festgelegt und in Deutschland mit der OrtsDruckV in nationales Recht umgesetzt. Das EG-Konformitätszeichen ist das "PI".
Bei einer "Druckluftflasche" muss man unterscheiden zwischen
a) eine mit Druckluft gefüllte Druckgasflasche wie oben beschrieben und
b) eine Druckflasche für Atemschutzgeräte.
Die unter b) fallende Flaschen sind "Druckgeräte" nach der PED 97/23/EG und in Deutschland mit der 14. GPSGV in nationales Recht umgesetzt. Das EG-Konformitätszeichen ist das "CE".
Für die wiederkehrenden Prüfungen sind je nach Anwendungsfall das Transportrecht (ADR) oder das Betriebssicherheitsrecht (BetrSichV) maßgebend.