Der Hersteller ist verantwortlich für Entwurf und Herstellung und muß die Konformität mit der Richtlinie erklären.
Wie ist die Verantwortlichkeit eines Montageunternehmens zu sehen, wenn dieses auf Basis kompletter Ausführunsunterlagen des Auftraggebers Rohrleitungen nach DGRL realisiert und als Hersteller fungieren soll?