Wer hat Erfahrung bezüglich der Umstellung von der Druckbehälterverordnung auf die Betriebssicherheitsverordnung?
Wir sind eine überwachungsbedürftige Anlage mit ca. 900 Druckgeräten.
Wie lege ich genau die Prüffristen für die wiederkehrende Prüfungen fest, da ich weder eine Gefahrenanalyse, geschweige denn eine Gefährdungsbeurteilung in den Händen habe.
Wer hat Erfahrung darin und kann mir weiterhelfen wie man "Altanlagen" neu einkategoriert nach DGRL?
Was geschieht mit den Prüfdrücken, da der Faktor 1,3fach ja nicht mehr aktuell ist. Laut DGRL in bezug auf Anhang I 7.4 Hydrostatischer Prüfdruck ist nur die Rede von Faktor 1,43fach oder 1,25fach unter Berücksichtigung der Streckgrenze.
Müssen die alten Prüfdrücke verworfen und neue ermittelt werden?