Optionen
#506 - November 08, 2002 Re: Druckgasbehälter in (CNG)-Erdgasfahrzeuge
Anonym
Nicht registriert

Für die Beschaffungsanforderungen von Druckbehälteranlagen gilt seit 3.10.2002 die Druckgeräteverordnung (14. GSGV). Für die Betriebsvorschriften einschl. der wiederkehrenden Prüfungen ist die Betriebssicherheitsverordnung nicht relevant, da sie nur gilt, wenn die Druckbehälteranlage als Arbeitsmittel durch Arbeitgeber bereitgestellt und von den Beschäftigten benutzt werden. Dies würde nur dann zutreffen, wenn diese CNG-Druckgasbehälteranlage z.B. Bestandteil eines Flurtransportfahrzeuges wäre (Gabelstapler).
hoch


Ganzes Thema
Betreff Geschrieben von geschrieben am
Druckgasbehälter in (CNG)-Erdgasfahrzeuge Anonym October 23, 2002
Re: Druckgasbehälter in (CNG)-Erdgasfahrzeuge Anonym November 08, 2002

Moderator:  Die Redaktion