Ich würde mir die Konformitätserklärung zeigen lassen, ob es wirklich eine EG-Konformitätserklärung nach der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG handelt.
1. Man kann keine EG-Konformitätserklärung ausstellen von einem Druckgerät, zum Zeitpunkt, als es die Richtlinie noch gar nicht gab.
2. Deshalb hat auch der Wärmetauscher kein CE-Zeichen.
Finger weg, hier stimmt was nicht!