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#523 - November 21, 2008 Schweißerprüfungen - Gültigkeit
vulkan Offline
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Ort: Hamburg
Wenn im Bereich der DGRL geschweißt werden soll, muss der Schweißer über eine gültige Schweißerprüfung nach DIN EN 287-1 verfügen. Ist es notwendig eine spezielle Schweißerprüfung mit Zulassung für die DGRL abzulegen oder ist für das Schweißen an Druckgeräten die ganz normale Schweißerprüfung mit Fachkundeprüfung nach DIN EN 287-1 ausreichend? Die gleiche Frage stellt sich uns natürlich auch, wenn es um Löterprüfungen für den Bereich der DGRL geht. Ich brauche eine eindeutige Auskunft und danke schon mal für alle Antworten.
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Christiane Pohlmann
SFI / SLV-Nord
hoch
#525 - December 03, 2009 Re: Schweißerprüfungen - Gültigkeit
Die Redaktion Offline
Mitglied
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Für die Zulassung von Personal von dauerhaften Verbindungen (z. B. Schweißerprüfungen nach EN 287-1) kann sowohl von Benannten Stellen als auch von anerkannten Prüfstellen erteilt werden (Meist durch Bestätigung auf dem Schweißerprüfung-Zertifikat)
Anmerkung: Die Zulassung für dieses Personal ist nur für Druckgeräte ab Kategorie II erforderlich.
hoch


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