Für die Zulassung von Personal von dauerhaften Verbindungen (z. B. Schweißerprüfungen nach EN 287-1) kann sowohl von Benannten Stellen als auch von anerkannten Prüfstellen erteilt werden (Meist durch Bestätigung auf dem Schweißerprüfung-Zertifikat)
Anmerkung: Die Zulassung für dieses Personal ist nur für Druckgeräte ab Kategorie II erforderlich.