Abschnitt 7.2
Einsetzen des Wertes des Verbindungsköffizienten:
– bei Druckgeräten, an denen zerstörungsfreie Stichprobenprüfungen durchgeführt werden: 0,85;
Meine Frage hierzu:
Würde ein Durchführen einer Farbeindringprüfung als -alleinige- zerstörungsfreie Stichprobenprüfungen ausreichen um den Wert von 0,85 einsetzen zu dürfen? Oder müssen noch weitere zerstörungsfreie Prüfungen durchgeführt werden.
Vielen dank schon einmal im voraus.