Bei der Berechnung des Prüfdruckes sind die Werkstoffe für die Hauptkomponenten des Druckgerätes zu berücksichtigen. Für alle anderen Komponenten sind entsprechende Nachweise durchzuführen, dass sie für die Prüfbedingungen ausreichende dimensioniert.
Einige Regelwerke sehen vor z. B. EN 13445-5 Abschnitt 10.2.3.3.7, dass Schaugläser vor der eigentlichen Druckprüfung des Druckgerätes einer separaten Druckprüfung mit dem doppelten Auslegungsdruck unterzogen werden.
Unter diesen Bedingungen wäre unter Berücksichtigungen von zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen während der Druckprüfung, eine Druckprüfung bis zum doppelten Prüfdruck möglich.