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#670 - May 11, 2011 Re: Wiederkehrende Prüfungen einer Anlage [Re: michel1001]
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Ohne dir Details genau zu kennen, sieht es so aus, dass die beiden Druckräume als eine Gesamt-Druckbehälteranlage betrachtet werden muss.

D. h. Prüfung durch eine ZÜS

Sachverständige sind grundsätzlich in der BetrSichV nicht mehr genannt. Die genannten Personen handeln heute als ZÜS. Was die Prüffristen betrifft, gilt auch hier die BetrSichV (Maximal-Prüffristen, Festlegung durch den Betreiber im Rahmen der sicherheitstechnischen Bewertung).
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Betreff Geschrieben von geschrieben am
Wiederkehrende Prüfungen einer Anlage michel1001 May 07, 2011
Re: Wiederkehrende Prüfungen einer Anlage Die Redaktion May 11, 2011
Re: Wiederkehrende Prüfungen einer Anlage michel1001 May 12, 2011

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