Wenn eine Rohrleitung nach Einstufung unter den Art. 3 Abs. 3 fällt, also unter gute Ingenieurpraxis, muss ich die Leitung nach Montage einer [b]Druckprüfung [/b]unterziehen?
Dies wäre nach Anhang I 3.2 Abnahme zu machen, wenn die Leitung min. in eine Kategorie eingestuft ist. Ist es aber nach guter Ingenieurpraxis trotzdem erforderlich resp. kommt hier eine andere Norm oder Verordnung etc. zum tragen?