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#723 - February 09, 2012 Geltungsbereich für Druckprüfungsprovisorien
MiDe Offline
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Beiträge: 2
Guten Tag,

entsprechend mir bekannter Literatur, z. B. Umsetzung der DGRL im Rohrleitungsbau von. J. Mußmann oder FDBR-Taschenbuch Rohrleitungstechnik, fallen Druckprüfungs- und Reinigungsprovisorien nicht in den Geltungsbereich der DGRL.

Leider konnte ich diese Aussagen weder in der DGRL selbst noch in den Leitlinien oder DIN EN 13480-1 finden. Ich vermute, dass diese Provisorien nicht in den Geltungsbereich der DGRL fallen, da sich nicht in Verkehr gebracht werden?

Leider führt diese Frage bei uns immer wieder zu Diskussionen mit Kunden und Betreibern, die eine Anwendung der DGRL und z. B. eine Vorprüfung fordern.

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand mit einer verlässlichen Quelle weiter helfen könnte.

Mit freundlichen Grüßen
MiDe
hoch
#724 - February 09, 2012 Re: Geltungsbereich für Druckprüfungsprovisorien [Re: MiDe]
Die Redaktion Offline
Mitglied
Registriert: August 31, 2001
Beiträge: 267
Wenn geprüft wurde, dass solche unter Druck stehende Vorrichtungen nicht im Geltungsbereich der DGRL fallen, dann dürfte dem nichts hinzuzufügen sein.

Unabhängig davon müssen Produkte, von der eine Gefährdung für Menschen ausgehen kann, sicher sein.
D. h. unabhängig von der DGRL müssen die Vorschriften des ProdSG eingehalten werden. Das ProdSG gilt nämlich auch für Produkte, die erstmals verwendet werden. d. h. Produkte die nicht auf dem Markt bereitgestellt werden (Eigenfertigung). Im Übrigen sind die Anforderungen der BetrSichV einzuhalten, auch müssen vor der erstmaligen Verwendung von Betriebsmitteln durch eine Gefährdungsbeurteilung die Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck durch eine befähigte Person überprüft werden.

Eine "Vorprüfung" nach AD2000 wird i. d. R. nicht erforderlich sein, wenn der Arbeitgeber/Betreiber dieser Vorrichtung dies im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung selbst bewerten kann.
hoch


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