Die TRB basierten auf die alte Druckbehälterverordnung sind generell mit dem Inkrafttreten der Druckgeräteverordnung (14. GPSGV, jetzt 14.ProdSV) abgelöst worden. Lediglich einige Betriebsvorschriften waren noch aufgrund der BetrSichV solange noch gültig, bis sie durch TRBS abgelöst wurden.
Insofern gibt es keine Herstellerbescheinigungen mehr. Im Rahmen der Neukonstruktion müssen Sie nur noch eine Prüfbescheinigung über die Schluss- und Druckprüfung nach der DGRL bzw. den Regelwerken AD2000, EN 13445.
Als Betreiber von Druckbehälter muss für die Druckprüfung im Rahmen der wiederkehrenden Druckprüfungen z. B. durch die befähigte Person eine Prüfbescheinigung ausgestellt werden. Hierfür gibt es keine Form.