Optionen
#768 - August 31, 2012 Frage zu Herstellerbescheinigung nach TRB 521/522
Heiko Offline
Junior-Mitglied
Registriert: August 31, 2012
Beiträge: 1
Hallo Zusammen

Ich bin gerade dabei die nötigen Unterlagen für Druckgeräte zu überarbeiten. Bisher haben wir unseren Druckbehälter, nach erfolgter Wasserdruckprüfung, eine Herstellerbescheinigung nach TRB 521/522 beigefügt. Die beiden TRB's verlieren nun zum 31.12.2012 ihre Gültigkeit.
Zu dem Thema habe ich noch keine neue TRBS gefunden.
Gibt es es schon eine? oder finde ich an einer anderen stelle die Anforderung an die Herstellerbescheinigungen?
hoch
#769 - August 31, 2012 Re: Frage zu Herstellerbescheinigung nach TRB 521/522 [Re: Heiko]
Die Redaktion Offline
Mitglied
Registriert: August 31, 2001
Beiträge: 267
Die TRB basierten auf die alte Druckbehälterverordnung sind generell mit dem Inkrafttreten der Druckgeräteverordnung (14. GPSGV, jetzt 14.ProdSV) abgelöst worden. Lediglich einige Betriebsvorschriften waren noch aufgrund der BetrSichV solange noch gültig, bis sie durch TRBS abgelöst wurden.

Insofern gibt es keine Herstellerbescheinigungen mehr. Im Rahmen der Neukonstruktion müssen Sie nur noch eine Prüfbescheinigung über die Schluss- und Druckprüfung nach der DGRL bzw. den Regelwerken AD2000, EN 13445.

Als Betreiber von Druckbehälter muss für die Druckprüfung im Rahmen der wiederkehrenden Druckprüfungen z. B. durch die befähigte Person eine Prüfbescheinigung ausgestellt werden. Hierfür gibt es keine Form.
hoch


Moderator:  Die Redaktion