Optionen
#769 - August 31, 2012 Re: Frage zu Herstellerbescheinigung nach TRB 521/522 [Re: Heiko]
Die Redaktion Offline
Mitglied
Registriert: August 31, 2001
Beiträge: 267
Die TRB basierten auf die alte Druckbehälterverordnung sind generell mit dem Inkrafttreten der Druckgeräteverordnung (14. GPSGV, jetzt 14.ProdSV) abgelöst worden. Lediglich einige Betriebsvorschriften waren noch aufgrund der BetrSichV solange noch gültig, bis sie durch TRBS abgelöst wurden.

Insofern gibt es keine Herstellerbescheinigungen mehr. Im Rahmen der Neukonstruktion müssen Sie nur noch eine Prüfbescheinigung über die Schluss- und Druckprüfung nach der DGRL bzw. den Regelwerken AD2000, EN 13445.

Als Betreiber von Druckbehälter muss für die Druckprüfung im Rahmen der wiederkehrenden Druckprüfungen z. B. durch die befähigte Person eine Prüfbescheinigung ausgestellt werden. Hierfür gibt es keine Form.
hoch


Ganzes Thema
Betreff Geschrieben von geschrieben am
Frage zu Herstellerbescheinigung nach TRB 521/522 Heiko August 31, 2012
Re: Frage zu Herstellerbescheinigung nach TRB 521/522 Die Redaktion August 31, 2012

Moderator:  Die Redaktion