Hallo zusammen,
unser Gerät dient der Schwingungsisolation in der Halbleiterindustrie und fällt nach DGRL unter Artikel 3 /Abs. 3.
Der Druckbehälter ist ein passives Luftfederelement und hat einige Linearmotoren, die aktiv angesteuert werden (Bewegung ca. +/- 1,5 mm in alle Raumrichtungen).
Mein Frage: Müssen wir tatsächlich eine AMSE Zulassung durchführen oder gibt es doch noch irgendeine Ausnahme?
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[*]Der Druckbehälter ist integraler Bestandteil eines Schwingungsisolators, jedoch dreht sich dieser nicht bzw. bewegt sich diser nicht wie ein Kolben.
[*]Der Betriebsdruck beträgt 6 bar (max. 10 bar), Betriebstemperatur 20..30 °C, Volumen beträgt 8,2 Liter, der Durchmesser beträgt ca. 180mm
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