Hallo und guten Morgen liebe Fachleute,
wir sind Hersteller und zugleich Händler von Druckgeräten (Schläuche und Kompensatoren). Immerwieder gibt es aber Unklarheiten, was die Ausführung und den Umfang der erforderlichen Dokumentation betrifft.
Ich hoffe, dass Ihr mir hier weiter helfen könnt...
1.) Wenn ein Bauteil in eine Kategorie der DGRL fällt und folglich mit CE gekennzeichnet wird, ist es dann Pflicht, unaufgefordert eine Konformitätserklärung auszustellen und dem Kunden zu liefern oder genügt es, diese auf Anforderung des Kunden auszustellen?
2.) Ist es Pflicht, bei einer Einstufung in Kat. II (genauer, in unserem Fall, Modul A1) ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 (EN 10204) auszustellen? Müssten in einem solchen Fall die Vormaterialnachweise beigefügt werden, oder würde APZ + Nachweise erst auf Anforderung genügen?
Wir sind berechtigt, Abnahmen bis Modul H1 in Eigenverantwortung durchzuführen - das nur am Rande.
95% unserer Produkte fallen aber in Kat. I (Modul A) oder II (Modul A1). Wenn ein Kunde KEINE Dokumentation fordert, ist es bei uns gängige Praxis (weil historisch so gewachsen), dass bei Modul A eine Konformitätserklärung ausreicht, aber bei Modul A1 zusätzlich ein APZ + Materialnachweise ausgestellt wird. Ob das in dieser Form korrekt oder gar wirklich Pflicht ist, kann niemand bei uns wirklich sagen, somit bitte ich um ein kurzes Statement von Euch.
Ich selbst bin vor nicht allzu langer Zeit in den Job der Dokumentationserstellung "hineingerutscht" und versuche nun Stück für Stück, mir mein Fachwissen zu erarbeiten... Aus diesem Grund bin ich sehr dankbar für alle Kompetenten Hinweise und Antworten!
Vielen Dank für Eure Zeit,
MfG IW