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#83 - September 26, 2008 technische Dokumentation Druckbehälter DGRL Art.3 Abs.3
Max Offline
Junior-Mitglied
Registriert: September 26, 2008
Beiträge: 1
Hallo,

meine Frage ist, ob ich bei einem Hersteller von Druckbehältern die unter DGRL Art.3 Abs.3 fallen (also gute Ingenierupraxis, ausreichende Benutzungshinweise), einen Standsicherheitsnachweis und Berechnungsunterlagen gemäß AD 2000 einfordern kann?
Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf diese vollständige Dokumentation oder muss ich mich mit Herstellerbescheinigung etc. zufreiden geben?
Danke
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Betreff Geschrieben von geschrieben am
technische Dokumentation Druckbehälter DGRL Art.3 Abs.3 Max September 26, 2008
Re: technische Dokumentation Druckbehälter DGRL Art.3 Abs.3 Die Redaktion October 03, 2008

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