Hallo,
wenn ein Hersteller eine druckbeaufschlagte Rohrleitung (Kat. III, Fl. Gr. 1, PS 525 BAR, DN 141) unter dem Modul G fertigen möchte, muss er dann selber zwingend eine zertifiziertes Qualitätssicherungssystem gemäß DGRL 97/23/EG haben, z.B: Modul H oder ähnliches?
Oder ist das den über die benannte Stelle gesichert?
Gruß Renonym