Guten Tag,
Ich beschäftige mich derzeit mit der Einordnung unserer Produkte in die Druckgeräterichtlinie für unsere technische Doku.
Jetzt habe ich ein Problem bei der Definition/Einordnung unserer Produkte....vlt. könnt ihr mir dabei helfen.
Und zwar handel es sich um einen Druckübersetzer im Verhältnis 6:1.
Maximaler Eingangsdruck ist 6bar also beträgt der maximale Ausgangsdruck somit 36bar. Nun handelt es sich aber nicht um einen hydraulischen Druckübersetzer sondern um ein einstufigen Druckerhöher.
Die Funktion ist:
Er wird auf einem kleinen Materialgefäß montiert in dem sich Fett oder ähnliches befindet nun wird auf dem Druckübersetzer Druck gegeben. Im inneren ist er aufgebaut wie ein pneumatischer Zylinder (Kolben + Stange) an der Kolbenstange befindet sich ein kleiner Kolben der im Materialgefäß das Medium verdichtet und somit den Druck erhöht.
Ich bin leider total Ratlos wo sowas einzugruppieren ist.
Dachte erst an ,,Ausrüstungsteile" finde aber keinerlei Definition zu einem solchen Produkt. Ist es gute Ingeneurskunst? Oder vlt. fällt es garnicht unter die DGRL?
Oder ist die Einheit mit Materialgefäß als ganzes zu betrachten?
Vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen.
Gruß
Bpadix