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#854 - June 13, 2013 Re: Ausschluss nach Artikel 1 /3.5 u. 3.6 [Re: Prüfbolzen]
Die Redaktion Offline
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zu Frage 1:
er ist nur ausgeschlossen, wenn er nicht in die Kategorie II, III oder IV fallen würde.

zu Frage 2:
siehe Antwort 1

zu Frage 3:
nach DGRL müssen die Werkstoffe nicht in AD 2000 Merkblatt-Reihe W gelistet sein.

zu Frage 4:
Auf die Druckprüfung kann unter bestimmten Bedingungen verzichtet (sieh DGRL Anhang I Nr. 3.2.2). Sie dient zur Festigkeitsprüfung der Konstruktion und nicht zur Eignungsfeststellung des Werkstoffes.

zu Frage 5:
Druckgeräte in Fahrzeugen fallen nicht unter die DGRL (siehe Artikel 1 Nr. 3.5 der DGRL)
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Betreff Geschrieben von geschrieben am
Ausschluss nach Artikel 1 /3.5 u. 3.6 Prüfbolzen June 12, 2013
Re: Ausschluss nach Artikel 1 /3.5 u. 3.6 Die Redaktion June 13, 2013

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