zu Frage 1:
er ist nur ausgeschlossen, wenn er nicht in die Kategorie II, III oder IV fallen würde.
zu Frage 2:
siehe Antwort 1
zu Frage 3:
nach DGRL müssen die Werkstoffe nicht in AD 2000 Merkblatt-Reihe W gelistet sein.
zu Frage 4:
Auf die Druckprüfung kann unter bestimmten Bedingungen verzichtet (sieh DGRL Anhang I Nr. 3.2.2). Sie dient zur Festigkeitsprüfung der Konstruktion und nicht zur Eignungsfeststellung des Werkstoffes.
zu Frage 5:
Druckgeräte in Fahrzeugen fallen nicht unter die DGRL (siehe Artikel 1 Nr. 3.5 der DGRL)