Liebe Redaktion,
vielen Dank für die Antwort. Kurze Anmerkungen/ Fragen unserseits:
"Eine qualifizierte Person sollte normalerweise die Gültigkeit nach der EN ISO 15614-1 beurteilen können"
Wie oben beschrieben wurden die WPQR nach EN 288 T3 durchgeführt; die EN ISO 15614-1:2008 stellt definitiv höhere Anforderungen an den Prüfumfang. Der Behälter wurde nach PED und AD- Regelwerk ausgelegt/gebaut.
Das AD-2000 HP 2/1 fordert seit Juli 2012 die EN ISO 15614-1:2008 (nicht mehr EN 288 ).
Frage: Darf der Lieferant noch mit den alten WPQR (Prüfgrundlage EN 288 T3) nach AD Regelwerk fertigen? Darf er überhaupt weiterhin seine HP0 Zulassung bekommen?
Oder ist der richtige Weg sich über Arbeitsproben nach zu qualifizieren (mit den zusätzlichen Prüfanforderungen der EN ISO 15614-1:2008)?
Vielen Dank im voraus.