Es ist die Frage zu klären, hat der angebliche höhere Prüfumfang Auswirkungen auf die konkrete Schweißaufgabe, sprich ist der Geltungsbereich noch abgedeckt?
Wenn tatsächlich ein höherer Prüfumfang vorliegt, kann man mit vertretbaren Aufwand die Prüfung nachholen z. B. im Rahmen einer Arbeitsprüfung?
Wurde z. B. die Temperatur bei der Kerbschlagprüfung bei -10°C durchgeführt, und heute ist -20°C gefordert, dann gilt der Anwendungsbereich halt nur bis Betriebstemperaturen -10°C.
Braucht man Nachweise bei -20°C, würden zusätzliche Prüfungen bei -20°C erforderlich.
Ist gibt keinen Grund den Hersteller die HP0-Zulassung zu verweigern, wenn Verfahrensprüfungen nach EN 288 vorliegen.