Vielen Dank für die schnelle Rückantwort!
Wir sind gerade dabei die beiden Normen miteinander zu vergleichen um die Unterschiede auch für uns zu klären.
Heute Morgen haben wir auch eine Aussage unserer benannten Stelle bekommen (sinngemäß):
Eine Übertragung der VP auf die ISO 15614-1 ist möglich , wenn z.B. in einer Arbeitsprobe die zusätzlichen Forderungen , die sich aus der ISO 15614-1 mit Ausgabe 06-2012 ergeben (!!), nachträglich erfüllt werden. Die "überholte" Verfahrensprüfung nach EN 288-3 erhält ein Deckblatt und als Anhang die zusätzliche Prüfungen Dies ist auch in Kapitel 7.1 der ISO 15614-1: 2012 nachzulesen.
Ich möchte nicht nerven aber für mich ist der Fall eigentlich ganz sonnenklar:
Wenn ein Betrieb nach HP0- Zulassung besitzt, muss sichergestellt sein das die Anforderungen des AD- Regelwerks erfüllt werden. Seit AD-2000 HP 2/1 (Stand Juli 2012)ist die Anforderung für die Prüfgrundlage der VP nun mal die DIN EN ISO 15614-1 und nicht mehr DIN EN 288. Es muss also eine Nachqualifizierung durch Arbeitsproben der jeweiligen VP´s erfolgen.
Verfahrensprüfungen mit der Prüfgrundlage DIN EN 288 (ohne Nachqualifizierung) sind für mich im Druckbehälterbau nach AD- Regelwerk einfach ungültig.
Ich lasse mich jedoch gerne vom Gegenteil überzeugen, weil es uns sehr viel Arbeit, etwas Geld und vor allem Zeit erspart.