Den Punkt mit der HP 0 Zulassung sehe ich genauso. Vielleicht ist eine Aberkennung der Zulassung wirklich etwas zu weit "gesponnen".
Zu den Deltas EN 15614-1 / EN 288-3:
Laut unserem Kunden und der benannten Stelle gibt es wirklich grundlegende Änderungen zwischen EN 15614-1und EN 288. Wir erhalten in Kürze eine Auflistung der Unterschiede. Ich werde dies dann in diesem Thread nachtragen.
Das bedeutet für mich das die vorhandenen WPQR ihre Gültigkeit verlieren wenn nicht z.B. durch Arbeitsproben der aktuelle Stand der Technik(Normung)gewährleistet wird.
Auch die HP 2/1 hat sich in den letzten Jahren gewandelt.
Es kann doch nicht sein das zurückgezogene Normen weiter Gültigkeit besitzen und geänderte Normen keinerlei Beachtung finden. Extrem Formuliert: Das würde ja bedeuten, dass wir z.B. Arbeitsproben der WPQR auf Ewigkeiten den Stand der Normung von vor 20 Jahren verwenden können.
Für mich ist dies bei der Fertigung eines Druckbehälters nach PED / AD- Regelwerk sehr eindeutig:
Verfahrensprüfungen die auf Basis der Prüfgrundlage EN 288 T3 erstellt worden, müssen durch Arbeitsproben jährlich auf den Stand der Normung gehalten werden (aktuelles HP 2.1/ EN 15614-1).
Wenn dies der Hersteller bzw. die beratene (betreuende) benannte Stelle versäumt verlieren die VP´s ihre Gültigkeit.
Wir wissen aus der Praxis das dies sehr oft der Fall ist.
Falls jemand meine oben genannten Aussagen wiederlegen kann, bitte ich um Angaben oder Quellen aus dem Regelwerk. Oder gibt es evtl. ein offizielles Statement vom TÜV/ einer anderen benannten Stelle diesbezüglich?
Hat evtl. jemand in seinem Fertigungsbetrieb schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
Nochmals Danke für die bisherigen Threads.