Halbrohrschlangen sind bei der Einstufung als "Behälter" anzusehen, d. h. das gesamte Volumen des Druckraumes ist für die Einstufung maßgebend.
Wärmeträgeröle sind in der Regel nicht "entzündlich" da ihr Flammpunkt über 55°C liegt. Nur wenn TS>Flammpunkt, dann ist das Wärmeträgeröl der Fluidgruppe 1 zuzuordnen.
siehe auch Leitlinie 2/4 und 2/20
Der Tank ist somit ein Druckgerät gem. DGRL, weil er mindestens ein Druckraum enthält.
Im Rahmen der Gefahrenanalyse bzw. Risikobeurteilung ist z. B. eine Stabilitätsnachweis des Tanks erforderlich, sichere Verbindungs-Schweißnähte der Wandung. usw.