Die Vorgaben für Wärmebehandlungen wurden bzw. werden leider nicht immer nach der Notwendigkeit (technologisch) und auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht immer richtig durchgeführt.
Die Vorgaben für Wärmebehandlungen liegen in der Verantwortung des Herstellers und sollten Bestandteil der WPS sein und durch Verfahrensprüfungen abgedeckt sein. Das ist heute so und war auch früher so.
Die Vorgaben in Regelwerken und auch z. T. in Werkstoffnormen können dabei als Erkenntnisquelabei hilfreich sein.
Das AD 2000 Regelwerk war und ist da weniger informativ (es gibt ein VdTÜV-Werkstoffblatt dass Vorschläge für Wärmebehandlungen macht).