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#907 - November 14, 2013 Re: Import von gebrauchten Druckgeräten [Re: BoDo]
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Bis zum 29.5.2002 galten noch Übergangsbestimmungen, d. h. es durften noch Druckbehälter nach nationalen Bestimmungen auf dem Markt gebracht werden.

Eine (Wieder)-Inbetriebnahmeprüfung nach §14 BetrSichV ist auf jeden Fall erforderlich. Maßstab ist der "Stand der Technik" zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

Verschleißerscheinungen (Korrosion, ..), Prüfung der Sicherheitseinrichtungen usw. sind zu prüfen.
Um eine sicherheitstechnische Bewertung durchführen zu können, sollten ausreichende Unterlagen der Anlage (Zeichnungen, Betriebsanleitungen, Erstprüf-Nachweise) vorliegen.
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Import von gebrauchten Druckgeräten J.Schmitt July 04, 2006
Re: Import von gebrauchten Druckgeräten Anonym July 04, 2006
Re: Import von gebrauchten Druckgeräten J.Schmitt July 04, 2006
Re: Import von gebrauchten Druckgeräten Anonym July 04, 2006
Re: Import von gebrauchten Druckgeräten BoDo November 13, 2013
Re: Import von gebrauchten Druckgeräten Die Redaktion November 14, 2013
Re: Import von gebrauchten Druckgeräten BoDo November 14, 2013
Re: Import von gebrauchten Druckgeräten Die Redaktion November 14, 2013

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