Super. Vielen Dank für die schnelle Antwort.
[quote]Eine (Wieder)-Inbetriebnahmeprüfung nach §14 BetrSichV ist auf jeden Fall erforderlich. Maßstab ist der "Stand der Technik" zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme.[/quote]
Ist auf diese Vorgehensweise im §14, oder in einer Leitlinie verwiesen, oder ist das gelebte Praxis, weil sinnvoll?
Gruß BoDo
Bearbeitet von BoDo (November 14, 2013)