Wenn Ihre Risikoanalyse ergibt, dass der Wärmetauscher für die vorgesehene Verwendung sicher ist, dann können Sie u.E. dies als „Inverkehrbringer“ akzeptieren. Der Wärmetauscher muss für den Inverkehrbringer als „sicher“ beurteilt werden können.
Es gibt keine Vorgabe was „Gute Ingenieurpraxis“ ist. Es ist jedoch nicht der Standard in dem Herstellerland außerhalb des EWR gemeint (siehe Leitlinie 9/17).
Die Anforderungen an Werkstoffe gemäß Anhang I der DGRL gelten nicht für Werkstoffe (siehe Leitlinie 9/12).