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#928 - February 20, 2014 Dokumentation für Wärmetauscher gem Artikel 3.3
MWesthoff Offline
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Beiträge: 1
Hallo, ich habe bisher noch nicht so viel mit der Druckgeräterichtlinie zu tun gehabt... Wir haben einen Wärmetauscher (Artikel 3.3) in einem Trockner eingebaut. Der Wärmetauscher stammt aus China. Wir haben ein Protokoll einer Dichtheitsprüfung mit einer Überprüfung der Schweißnähte vorliegen und eine Betriebsanleitung. Was ist mit einer Nachweisdokumentation hinsichtlich eingesetzter Materialien? Was versteht man hier unter "guter Ingenieurpraxis"? Reicht ein 2.1 Prüfbescheinigung oder benötige ich zusätzlich ein 3.1 Zeugnis gem. EN 10204?
hoch
#929 - February 20, 2014 Re: Dokumentation für Wärmetauscher gem Artikel 3.3 [Re: MWesthoff]
Die Redaktion Offline
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Beiträge: 267
Wenn Ihre Risikoanalyse ergibt, dass der Wärmetauscher für die vorgesehene Verwendung sicher ist, dann können Sie u.E. dies als „Inverkehrbringer“ akzeptieren. Der Wärmetauscher muss für den Inverkehrbringer als „sicher“ beurteilt werden können.
Es gibt keine Vorgabe was „Gute Ingenieurpraxis“ ist. Es ist jedoch nicht der Standard in dem Herstellerland außerhalb des EWR gemeint (siehe Leitlinie 9/17).

Die Anforderungen an Werkstoffe gemäß Anhang I der DGRL gelten nicht für Werkstoffe (siehe Leitlinie 9/12).
hoch


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