Hallo, ich habe bisher noch nicht so viel mit der Druckgeräterichtlinie zu tun gehabt... Wir haben einen Wärmetauscher (Artikel 3.3) in einem Trockner eingebaut. Der Wärmetauscher stammt aus China. Wir haben ein Protokoll einer Dichtheitsprüfung mit einer Überprüfung der Schweißnähte vorliegen und eine Betriebsanleitung. Was ist mit einer Nachweisdokumentation hinsichtlich eingesetzter Materialien? Was versteht man hier unter "guter Ingenieurpraxis"? Reicht ein 2.1 Prüfbescheinigung oder benötige ich zusätzlich ein 3.1 Zeugnis gem. EN 10204?