Wenn die Rohrleitung oberhalb von 0,5 bar unter Druck steht, dann fällt sie im Geltungsbereich der DGRL, auch wenn sie an einem Ende offen ist. Dies ist vergleichbar mit einer Ausblaseleitung an einem Sicherheitsventil oder einer Tankfüllleitung.
(siehe hierzu auch Leitlinie 1/42).