Unter Artikel Absatz 1.2 sind die klassischen Dampferzeuger gemeint (wichtig ist der Text in der DGRL „zur Erzeugung von Dampf ...).
Ein Behälter der also unter Dampf steht ist nicht automatisch ein „Dampferzeuger“.
D. h. der Wärmetauscher ist als Behälter einzustufen.