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#963 - August 31, 2014 Re: Konformitätserklärung [Re: Kühli]
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Die EU-Konformitätserklärung muss durch die beauftragte Person unterschrieben werden.

Der Bevollmächtigte muss vom in der EU ansässig sein und vom Hersteller schriftlich beauftragt werden, seine Interessen wahrzunehmen.
Es kann eine natürliche oder juristische Person sein, muss aber in der EU ansässig sein.
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Konformitätserklärung Kühli July 08, 2014
Re: Konformitätserklärung Die Redaktion August 31, 2014

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