Laut DGRL werden die wichtigen drucktragenden Teile der Kategorie I, ein Werkszeugnis 2.2 nach EN 10204 benötigt. Soweit klar. Wenn ich aber in der CE-Erklärung als verwendete harmonisierte Norm die EN 13480 angebe, finde ich diesen Zusammenhang nicht.
Beispiel:
Kategorie I Rohrleitung, bestehend aus austenitischem Rohr nach EN 10216-5.
Die EN 10216-5, 9.2.1 fordert ein 3.1 Zeugnis, ohne Einschränkung in Bezug auf die Kategorie.
Steht die DGRL generell darüber und ich kann ein Werkszeugnis nach 2.2 verwenden?